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Related Party Transactions – alte und neue Anforderungen an den Aufsichtsrat (Teil I)
Im April 2014 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Aktionärsrechte-Richtlinie erlassen. Zentrale Bestandteile der geplanten Novellierungen bilden die Vorstandsvergütung sowie Rechtsgeschäfte, die eine börsenotierte AG mit ihr nahestehenden Personen abschließt (sogenannte related party transactions). Für Rechtsgeschäfte mit nahestehenden Personen werden wegen der damit verbundenen Gefahr einer Interessenkollision erstmals umfassende Regelungen geschaffen. Bevor diese neuen Regelungen für related party transactions und deren Bedeutung für die Tätigkeit als Aufsichtsrat im zweiten Teil dieses Beitrags vorgestellt werden sollen, gilt es zunächst, im vorliegenden ersten Teil einen Überblick über das bestehende Regelungsregime zu gewinnen.
1. EINLEITUNG
Rechtsgeschäfte mit Personen, die in einer – wie auch immer zu definierenden – Nahebeziehung zur Gesellschaft stehen, können je nach Art der Nahebeziehung zu einer Beeinträchtigung der Interessen der Gesellschaft führen.
Rechtsgeschäfte mit Personen, die in einer – wie auch immer zu definierenden – Nahebeziehung zur Gesellschaft stehen, können je nach Art der Nahebeziehung zu einer Beeinträchtig...