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AR aktuell 5, Oktober 2015, Seite 16

Strategische Planung als dominante Aufgabe des Aufsichtsrats

Leo W. Chini

Der vorliegende Beitrag skizziert die Bedeutung der strategischen Planung für den Unternehmenserfolg und die diesbezüglichen Aufgaben des Aufsichtsrats.

1. Dynamik der Umweltentwicklung

Gemäß § 95 Abs 5 Z 8 AktG ist die Festlegung allgemeiner Grundsätze in der Geschäftspolitik an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden, ebenso gemäß Z 7 leg cit die Aufnahme und Aufgabe von Geschäftszweigen und Produktionsarten. Dies bedeutet, dass die strategische Unternehmensplanung eine dominante Aufgabe des Aufsichtsrats ist, weil der Aufsichtsrat zu der vom Vorstand vorzulegenden strategischen Unternehmensplanung seine Zustimmung zu erteilen hat. Die Aufgabe ist deswegen dominant, weil sie über die Existenz der Gesellschaft entscheidet. Ohne vorliegende strategische Unternehmensplanung wäre es auch nicht möglich, gemäß § 95 Abs 1 AktG die Geschäftsführung zu überwachen und auch nicht möglich, Personalentscheidungen betreffend die Vorstände zu treffen. Für beide Aktivitäten würde jeglicher Maßstab fehlen.

Die strategische Planung ist die Basis für die Formulierung von Unternehmenszielen und das strategische Controlling durch den Aufsichtsrat. Ohne sie ist ein Soll-Ist-Vergleich der Unternehmensentwicklung mit Abweichungsanalyse u...

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