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AR aktuell 5, Oktober 2015, Seite 10

Die Sprache des Aufsichtsrats

Sprachregelung und Sprachbestimmungen

Gerhard Dilger und Daniel Strauss

Die Stellung des Aufsichtsrats und seiner einzelnen Mitglieder hat sich in den letzten Jahren verändert. Die Anforderungen an die einzelnen Mitglieder sind massiv gestiegen. Dieser Beitrag befasst sich mit der Sprachenregelung bzw den Bestimmungen und Vorgaben für die Sprache des Aufsichtsrats und hat dabei international agierende Unternehmen sowie Unternehmen in internationalen Konzernen mit einem verpflichtenden oder gegebenenfalls (wenn für Konstellation passend) freiwillig bestellten Aufsichtsrat 1.) einer AG, 2.) einer börsenotierten AG, 3.) einer AG als CRR-Institut, 4.) einer GmbH oder 5.) einer SE mit Sitz in Österreich im Auge.

1. Vorgaben für die Qualifikation von Aufsichtsräten

1.1. Vorgaben nach AktG und GmbHG

Das GmbHG und das AktG enthalten keine ausdrücklichen Vorgaben, welche fachlichen Eigenschaften und Fähigkeiten ein Aufsichtsratsmitglied besitzen muss. Insbesondere existieren daher auch keine expliziten Regelungen, welche Sprachen ein Aufsichtsrat sprechen muss.

§ 87 Abs 2a AktG spricht davon, dass bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern die Hauptversammlung auf die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder sowie auf eine im Hinblick auf die Struktur und das Geschäftsfeld der Gesellsc...

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