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Praktische Bedeutung der Fortbestandsprognose für die Organe von Krisenunternehmen
Das Insolvenzrecht und die einschlägige Rechtsprechung haben in den letzten Jahren die rechtliche Problemstellung, wann ein Krisenunternehmen weitergeführt werden darf, neu definiert. Dabei wurde dem Begriff der Fortbestandsprognose (gelegentlich auch „Fortbestehensprognose“ bezeichnet) eine immens große Bedeutung zuerkannt. Vor einem Insolvenzantrag wegen Überschuldung (nicht bei Zahlungsunfähigkeit!) ist eine Einschätzung über die Überlebensfähigkeit eines Unternehmens zu treffen. Diese Einschätzung wird in einer Fortbestandsprognose getroffen.
1. Prüfung von Insolvenzgründen
Die Insolvenzordnung (IO) sieht grundsätzlich zwei Insolvenztatbestände vor, die eine Anmeldung eines Insolvenzverfahrens notwendig machen: die Zahlungsunfähigkeit und – für juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter keine natürliche Person ist (zB GmbH & Co KG oder AG & Co KG) – die (insolvenzrechtliche) Überschuldung (vgl §§ 66 und 67 IO).
Die Frage nach einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens muss man sich stellen, wenn die verfügbaren liquiden Mittel nicht ausreichen, um alle fälligen Verbindlichkeiten vollständig zu bedienen. Eine Liquiditätsprognos...