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AR aktuell 4, August 2015, Seite 8

Änderungen in der Besteuerung von Immobilien und der Grunderwerbsteuer durch das Steuerreformgesetz 2015/2016

Gerald Moser

Nach langen Verhandlungen wurde die Steuerreform 2015/2016, die zum wesentlichen Teil ab 2016 gelten soll, auf den Weg gebracht. Die adaptierte Immobilienbesteuerung bringt die Neuregelung im Bereich der Immobilienertragsteuer mit teils substanziellen Steuererhöhungen. Weitere Änderungen bedingt die Steuerreform im Bereich der Abschreibungssätze sowie der Verteilungsdauer von Instandhaltungen bzw Instandsetzungen und bringt eine gesetzliche Vermutung eines Grundanteiles im Bereich von Vermietung und Verpachtung. Die abermalige Reform der Grunderwerbsteuer – nach nur einem Jahr – führt zu substanziellen Änderungen primär im Bereich der unentgeltlichen Übertragung von Immobilien. Bezüglich der Vorteilhaftigkeit der alten oder neuen Rechtslage kann keine generelle Aussage getätigt werden. Vor allem bei höheren Immobilienwerten ist allerdings ab 2016 von einer nicht unbeträchtlichen Mehrbelastung auszugehen.

1. Ertragsbesteuerung von Immobilien

Die Steuerreform 2015/2016 bringt sowohl bei der Veräußerung von Immobilien als auch bei der laufenden Besteuerung erhebliche Änderungen mit sich, die allesamt eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Rechtslage für die Steuerpflichtigen mit...

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