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AR aktuell 4, August 2015, Seite 2

„Aufsichtsratshaftung gehört ins Zivilrecht und nicht zum Staatsanwalt“

Wolfgang Leitner

Dr. Wolfgang Leitner, Rechtsanwalt und Gründer des Interessenverbands für Anleger, erklärt im Interview, warum er die Lösung der Aufsichtsrats- und der Vorstandshaftung über das Strafverfahren einen „ganz falschen Weg“ hält und wieso das Erkennen von Interessenkonflikten die wichtigste Aufgabe des Aufsichtsrats ist.

Kurzbiografie


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Dr. Wolfgang Leitner wurde 1969 an der Universität Wien zum Dr. iur. promoviert. Er ist seit 1974 selbständiger Rechtsanwalt. Leiter war jahrelang Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien und ist Prüfungskommissär für die Richteramtsprüfung. Er war und ist als Vorstand verschiedener Privatstiftungen und als Aufsichtsrat tätig. Leitner hat den Interessenverband für Anleger (IVA) gegründet.

Kommenda:Was ist für Sie die wichtigste Aufgabe des Aufsichtsrats?

Leitner: Ein Aufsichtsrat soll nicht nur betriebswirtschaftliche und einschlägige unternehmensrechtliche oder auch technische Kenntnisse haben, wenn das in dem betreffenden Unternehmen von Bedeutung ist. Er sollte dazu auch die Fähigkeit und Courage haben, schädliche Interessenkonflikte zu erkennen und darauf richtig zu reagieren.

Welche?

Die Interessenkonflikte können sich zum Beispiel zwischen dem...

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