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Neues Alternativfinanzierungsgesetz – Fallstricke im Crowdfunding-Paradies?
Am wurde der Ministerialentwurf zu einem Bundesgesetz über alternative Finanzierungsformen (Alternativfinanzierungsgesetz – AltFG) in Begutachtung geschickt (116/ME 25. GP). Die Regierungsvorlage ist seit verfügbar. Ein Inkrafttreten ist bereits für Herbst 2015 geplant. Welche Neuerungen und Erleichterungen bringt dieser Gesetzesentwurf mit sich?
1. Einleitung
Mit dem AltFG wird die gesetzliche Grundlage für die Finanzierung durch Crowdfunding- und Bürgerbeteiligungsmodelle geschaffen. Ziel des Gesetzesvorhabens ist eindeutig die Erleichterung des Kapitalbeschaffungsprozesses kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) mittels der sogenannten Schwarmfinanzierung. Insbesondere soll den Bedürfnissen neu gegründeter und innovativer Unternehmen, allen voran Start-ups und Ventures, sowie von Projekten im Rahmen von Bürgerbeteiligungsmodellen Rechnung getragen werden.
Vor diesem Hintergrund schafft das AltFG einen Rechtsrahmen für die alternative Finanzierung von Unternehmen außerhalb des Vollzugsbereichs der FMA und der bestehenden Sondergesetze BWG, WAG 2007, KMG, AIFMG und ZaDIG, die prima facie auf Kapitalbeschaffungsmaßnahmen börsennotierter Unternehmen ausgerichtet sind. Durch Änderung des wird gleichzeitig auch die Finanzierung mittelständischer Unternehmen erleichtert.