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AR aktuell 1, Februar 2015, Seite 1

Editorial

Leo Chini

In unter dem Einfluss von Gebietskörperschaften stehenden AGs wird die Arbeit von Aufsichtsräten immer mehr zu einer Gratwanderung. Während der Gesetzgeber die Aufgaben von Aufsichtsräten ständig erweitert und die Intensität der Androhung strafrechtlicher Sanktionen zunimmt, versuchen die Repräsentanten der Gebietskörperschaften, ganz im Gegenteil dazu, nach wie vor und in zunehmendem Ausmaß Einfluss auf die Entscheidungen der autonomen Aufsichtsräte zu nehmen. Hinsichtlich der strafrechtlichen Sanktionen sei auf das von Hubert Hinterhofer herausgegebene „Praxishandbuch Untreue“ (2015) verwiesen. Ein besonders starker Einfluss wird auf die Kompetenz des Aufsichtsrats zur Bestellung und Abrufung von Vorständen ausgeübt. Durch mehr oder minder deutliche Zurufe (natürlich informell) wird versucht, die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats zu beeinflussen. Immer mehr Aufsichtsräte versuchen daher, durch Definition klarer Anforderungsprofile für die einzelnen Vorstandsmandate sowie durch die Einschaltung eines Personalberaters zur Objektivierung der Personalsuche und der Personalauswahl dieser Einflussnahme zu entgehen.

Ein Musterbeispiel dafür sind die Entscheidungen im Rahmen der ÖI...

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