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AR aktuell 5, Oktober 2014, Seite 33

Uneinbringliche Hypo-Kredite – keine Haftung des Vorstands bei unschlüssiger Klage

Johannes Peter Gruber

Die Hypo Alpe-Adria hat sieben Aktionäre, drei Vorstandsmitglieder und zwei Berater auf Zahlung von insgesamt 37 Mio. Euro Schadenersatz geklagt. Bereits das Handelsgericht Wien hatte, nun bestätigt vom OGH, die Klage über den ersten Teilbetrag von 19,7 Mio. Euro mangels Schlüssigkeit abgewiesen. Dem zweiten Teilbetrag droht ein ähnliches Schicksal.

1. Was war geschehen?

Im Jahr 2004 hatte eine Konzerngesellschaft der Hypo-Bank eine Kapitalerhöhung um 100 Mio. Euro durchgeführt. Die Aktien aus der Kapitalerhöhung sind von Konzerngesellschaften übernommen worden, denen dafür eine garantierte Dividende von jährlich 6,25 % zugesagt wurde. Mit der Kapitalerhöhung sollte die – vom BWG vorgeschriebene – Mindesteigenmittelquote erhöht werden, um zusätzliche Kredite vergeben zu können.

Die Hypo-Bank argumentierte, die Eigenmittel aus der Kapitalerhöhung seien „in Wahrheit wirtschaftlich gar nicht verfügbar“ gewesen; was damit genau gemeint war, ist nach dem Urteil nicht ganz klar (vermutlich sind die Aktien aus der Kapitalerhöhung nicht [vollständig] eingezahlt worden). Die Hypo-Bank habe aufgrund der Kapitalerhöhung neue Kredite gewährt. Davon hätten sich Kredite in der Höhe von 19,7 Mio. Euro ...

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