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AR aktuell 5, Oktober 2014, Seite 21

Anlagerichtlinien als professioneller Handlungsrahmen

Einfache Entscheidungsfindung und reduziertes Haftungsrisiko durch klare und nachvollziehbare Regeln

Sebastian Trischak

Der Stiftungsvorstand muss bei der Verwaltung des Vermögens immer auf den Stiftungszweck abstellen. In der Praxis bietet dieser oft nur wenig konkrete Anhaltspunkte für Entscheidungen. Der nachstehende Beitrag zeigt auf, welchen Mehrwert Anlagerichtlinien im Hinblick auf die Entscheidungsfindung und das Haftungsrisiko des Stiftungsvorstandes leisten können.

1. Einleitung

Die zentrale Aufgabe des Stiftungsvorstandes liegt in der Verwaltung des gestifteten Vermögens. Diese Aufgabe ist mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsleiters zu erfüllen. Maßgabe für die Verwaltung und Veranlagung des Vermögens ist der Stiftungszweck, der in der Stiftungsurkunde festgelegt ist. Die darin zu findenden Ausführungen sind in der Regel kurz und allgemein gehalten und werden mitunter in der Zusatzurkunde vertieft.

Einen klaren und detaillierten Rahmen für Investitionsentscheidungen findet der Stiftungsvorstand in diesen Dokumenten aber selten bis nie. Das Geschäftsführungsorgan der Stiftung bewegt sich damit im Spannungsfeld oberflächlicher, unklarer und unpräziser Regelungen und der Haftungsrisiken aus den Sorgfaltspflichten der übernommenen Aufgaben.

Zu Lebzeiten des Stifters können ungenaue ode...

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