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AR aktuell 5, Oktober 2014, Seite 16

Haftung der Organe und der Investoren für die Emission/den Kauf von Vorzugsaktien

Leo W. Chini

Der vorliegende Beitrag analysiert zwei rezente OGH-Entscheidungen, in denen der OGH für ein und denselben Sachverhalt völlig unterschiedliche Positionen hinsichtlich der funktionalen Zusammenhänge zwischen Eigenmitteln und dem dadurch ausgelösten Kreditvolumen und den daraus entstehenden Nettozinserträgen bezieht.

1. Der Fall

Im Jahr 2003 waren die konsolidierten Eigenmittel einer Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG (Rechtslage 2004) aufgrund des starken Wachstums deutlich geringer als bei vergleichbaren Kreditinstitutsgruppen. Die Aktionäre waren nicht bereit, eine Kapitalerhöhung vorzunehmen. Alle anderen Instrumente zur Generierung von konsolidierten Eigenmitteln waren ausgenützt. Für den Fall, dass es zu keiner Erhöhung der konsolidierten Eigenmittel gekommen wäre, hätte die Kreditinstitutsgruppe ihr Kreditgeschäft nicht ausweiten können oder wäre allenfalls sogar gezwungen gewesen, bereits erteilte Kreditvergaben rückgängig zu machen. Eine Holding-Gesellschaft im Leasingbereich hatte ausreichendes Potenzial, um Aktien im Nominale von 100 Mio. Euro zu emittieren. Um die Emission rasch voranzutreiben, wurde das Instrument „Vorzugsaktien“ gewählt, die an nicht der Gruppe zugehörige Inves...

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