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Eine synoptische Darstellung der Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft und der GmbH (Teil I)
Die Trennung zwischen Unternehmerfunktion und Kapitalgeberfunktion ist bei der AG stärker ausgeprägt als bei der GmbH. Daher sind die Einflussrechte der Hauptversammlung der AG gegenüber jenen der Generalversammlung der GmbH zurückgedrängt. Folgerichtig bedeutet dies auch, dass die Aufgaben des Aufsichtsrats bei der AG umfassender als bei der GmbH sind. Der vorliegende Beitrag und der Folgebeitrag im nächsten Heft setzen sich vor diesem Hintergrund zum Ziel, die Aufgaben des Aufsichtsrats der AG und der GmbH in einer synoptischen Darstellung aufzuarbeiten.
1. Unternehmensüberwachung durch den Aufsichtsrat in abstracto
Die Aufgaben des Aufsichtsrats sind mannigfaltig, wobei der Schwerpunkt in der Überwachung der Geschäftsführung liegt.
Der Aufsichtsrat muss durch die Ausübung seiner Überwachungspflichten sicherstellen, dass die Geschäftsführung mit den gesetzlichen sowie satzungsmäßigen bzw. gesellschaftsvertraglichen Vorgaben im Einklang steht.
Die Aufgaben des Aufsichtsrats sind mannigfaltig, wobei der Schwerpunkt in der Überwachung der Geschäftsführung liegt. Die Geschäftsführung wird bei der AG vom Vorstand, bei der GmbH von den Geschäftsführern ausgeübt. Der Aufsichtsrat muss durch...