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AR aktuell 4, August 2014, Seite 35

Literaturrundschau

Das Recht des Aufsichtsratsmitglieds auf Aufsichtsratsprotokolle

Michael Barnert

Gem. § 92 Abs. 2 AktG sind über Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats Niederschriften anzufertigen, die der Vorsitzende oder sein Stellvertreter zu unterfertigen haben. Zurab Simonishvili und Matthias Pendl beschäftigen sich in ihrem Beitrag in GES 2014, 109, im Wesentlichen mit der Frage, ob und unter welchen Umständen einem Mitglied des Aufsichtsrats ein Recht auf Protokolleinsichtnahme und -abschriften hinsichtlich von Aufsichtsratsprotokollen zukommt.

Im ersten Teil befassen sich die Autoren mit der Organkompetenz des Aufsichtsrats und stellen insb. fest, dass § 95 Abs. 3 AktG ein kollektives Recht des Aufsichtsratsgremiums normiere, auf Grundlage eines entsprechenden Aufsichtsratsbeschlusses in Bücher und Schriften der Gesellschaft einzusehen. Nach Ansicht der Autoren spreche nichts dagegen, einerseits Aufsichtsratsprotokolle als Schriften der Gesellschaft anzusehen, unabhängig davon, aus welcher Aufsichtsratsperiode diese stammen, und andererseits im Rahmen der Einsichtnahme nach § 95 Abs. 3 AktG Abschriften der Protokolle anzufertigen, da dies zweckmäßig sei. Anders als das deutsche AktG sehe das österreichische AktG kein Individualrecht einzelner Aufsichtsratsmitglieder vor, die herrschende Ansicht in Österreich gehe jed...

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