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AR aktuell 4, August 2014, Seite 10

Fragen des Aufsichtsrats an den Abschlussprüfer

Friedrich Rödler, Gerald Müller und Annette Köll

Der Abschlussprüfer kann den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion maßgeblich unterstützen. Aufsichtsräte können die Zusammenarbeit und Kommunikation intensivieren und den Abschlussprüfer mittels gezielter Fragestellung als objektive und sachverständige Auskunftsperson bestmöglich in die eigene Überwachungstätigkeit einbinden. Der folgende Beitrag soll Aufsichtsräten als Anregung für mögliche im direkten Dialog anzusprechende Themen dienen.

1. Einleitung

Der Aufsichtsrat kann sich hinsichtlich der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und der Gesetzmäßigkeit des von der Geschäftsleitung vorgelegten Jahres- und Konzernabschlusses grundsätzlich auf die Ergebnisse der Abschlussprüfung verlassen. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich der Aufsichtsrat davon überzeugt, dass die Prüfung durch den Abschlussprüfer ordnungsgemäß erfolgt ist. Für das einzelne Aufsichtsratsmitglied ist die Überwachung der externen Abschlussprüfung daher Bestandteil der pflichtgemäßen eigenverantwortlichen Kontrolle der Geschäftsführung. Eine ordnungsgemäße Abschlussprüfung alleine entbindet den Aufsichtsrat nicht von seiner eigenen Prüfungspflicht, insbesondere auch, weil die ...

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