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AR aktuell 3, Juni 2014, Seite 32

Literaturrundschau

Ist die Ausnahme vom Fit & Proper-Test für Arbeitnehmervertreter Gesetzeskonform?

Michael Barnert

Die FMA hat in ihrem Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen vom (kurz: Fit & Proper-Rundschreiben) insbesondere das System des Fit & Proper-Tests erläutert. Diesem soll jedes Aufsichtsratsmitglied eines Kreditinstituts unterzogen werden, um die Anforderungen gemäß § 28a Abs. 5 BWG zu überprüfen. Bemerkenswert ist, dass laut Fit & Proper-Rundschreiben Aufsichtsratsmitglieder, die auf Grundlage des § 110 ArbVG entsandt wurden, vom Fit & Proper-Test ausgenommen sind. Georg Schima befasst sich in seinem Beitrag in ÖBA 2014, 28 mit der rechtlichen Zulässigkeit dieser Ungleichbehandlung von Arbeitnehmervertretern und Kapitalvertretern im Aufsichtsrat von Kreditinstituten im Lichte des Unionsrechts und der einschlägigen österreichischen Bestimmungen, insbesondere seit Inkrafttreten des nunmehr geltenden § 28a Abs. 5 BWG am .

Den ersten Teil seines Beitrags widmet Schima der Darstellung des unionsrechtlichen und österreichischen Rechtsrahmens, auf Grundlage dessen die FMA Fit & Proper-Tests durchführt. Schima präsentiert die entsprechenden Rechtsakte der EU, mit welchen insbesondere die Verbesserung der Kontrolle über die fachliche und persönliche Qualif...

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