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AR aktuell 1, Februar 2014, Seite 4

Juristische Personen als Beiratsmitglieder in der AG/GmbH

Wolfgang Sindelar und Patrick Mandl

Nach herrschender Lehre kann ein Beirat sowohl in der GmbH als auch in der AG rechtswirksam eingerichtet werden. Soweit überblickbar, musste sich der OGH bis dato noch nicht mit der Rechtsfrage beschäftigen, ob ein Beirat auch mit juristischen Personen, insbesondere mit Gesellschaftern, besetzt werden kann. Weitgehend offen blieb diese Frage bislang auch in der österreichischen und deutschen Literatur. Dieser Beitrag widmet sich daher der Frage der Zulässigkeit der Besetzung eines Beirats mit juristischen Personen unter eingehender, kritischer Auseinandersetzung mit den positiven bzw. negativen Stimmen in der österreichischen und deutschen Literatur zu diesem Thema.

1. Zulässigkeit eines Beirats in der AG und GMBH

Weder das AktG noch das GmbHG erwähnen mit irgendeinem Wort die Möglichkeit der Installierung eines Beirats. Soweit überblickbar, wird die Zulässigkeit von Beiräten fast immer im Zusammenhang mit der GmbH diskutiert, wobei es dabei meist um Konstellationen geht, in denen eine nicht aufsichtsratspflichtige GmbH einen solchen errichtet, und in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage auftaucht, welche Aufgaben ein solcher Beirat haben darf und was die Konsequenzen sind, wenn er aufs...

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