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Literaturrundschau
Die Verschwiegenheitspflicht der Vorstandsmitglieder einer nicht börsenotierten AG
Gemäß § 84 Abs. 1 AktG haben die Vorstandsmitglieder einer AG bei Ausübung ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden und über vertrauliche Angaben Stillschweigen zu bewahren. Michael Gruber und Martin Auer beschäftigen sich in ihrem Beitrag in GES 2013, 173, insbesondere mit Inhalt und Umfang der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht von Vorstandsmitgliedern einer nicht börsenotierten Aktiengesellschaft.
Im ersten Teil des Artikels befassen sich die Autoren mit der systematischen Einordnung der Verschwiegenheitspflicht als Ausschnitt der allgemeinen Interessenwahrungs- bzw. Treuepflicht des Vorstands. In diesem Zusammenhang führen Gruber/Auer aus, dass das Vorstandsmitglied der Gesellschaft gegenüber eine umfassende Verpflichtung zur Wahrung der Gesellschaftsinteressen treffe, die ihren Grund in der Eigenschaft des Vorstandsmitglieds als Fremdvermögensverwalter habe und eine Verschwiegenheitspflicht der Vorstandsmitglieder somit bereits aus der allgemeinen, das gesamte Rechtsverhältnis des Vorstandsmitglieds mit der Gesellschaft durchdringenden Treue- bzw. Fremdinteressenwahrungspflicht ableitbar sei.
Im Folgenden beschäftigen sich Gruber/A...