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AR aktuell 6, Dezember 2013, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Die These, dass ein hoher Grad an Regulierungsintensität zu einer höheren Entscheidungsqualität beiträgt, hält sich trotz wiederholter Falsifikation hartnäckig. Nun wird in Deutschland versucht, DIN-Leitlinien für Geschäftsprozesse in Aufsichtsräten zu entwickeln und zu veröffentlichen. Das Deutsche Institut für Normung hat das nationale Arbeitsgremium „KDL 435-03 Arbeitskreis Leitlinien für Geschäftsprozesse in Aufsichtsgremien“ beauftragt, eine entsprechende Leitlinie zu entwickeln. „Die geplante DIN SPEC nach dem Verfahren einer PAS hat zum Ziel, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Aufsichtsratsfunktion notwendigen Geschäftsprozesse zu identifizieren und im Rahmen einer Spezifikation als ‚Good/Best Practice‘ mithilfe einer verbreiteten Geschäftsprozessmodellierungssprache zu dokumentieren. Dabei soll der gesamte Lebenszyklus der Aufsichtsratsfunktion von der Auswahl von geeigneten Personen über die diversen Überwachungsfunktionen bis zur Niederlegung des Aufsichtsratsmandats betrachtet werden.“ Die Abkürzung PAS steht für Publicly Available Specification – eine Leitlinie, die öffentlich zur Verfügung steht. Gehrke/Schichold stellen die Einordnung der Leitlinie in die Regel...

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