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AR aktuell 5, Oktober 2013, Seite 30

Literaturrundschau

Abkühlphase beim Wechsel eines Vorstandsmitglieds in den Aufsichtsrat

Michael Barnert

Durch das 2. Stabilitätsgesetz 2012 wurde der Wechsel von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat derselben börsenotierten Gesellschaft einer Abkühlphase von zwei Jahren unterworfen. Christian Nowotny beschäftigt sich in GES 2013, 4 mit den in der Praxis auftretenden Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Bestimmung.

Im ersten Teil des Artikels erläutert der Autor die gesetzlichen Grundlagen für das in Österreich herrschende dualistische Leitungs- und Überwachungssystem einer AG, wonach einerseits die Vorstandsmitglieder zur eigenverantwortlichen Leitung der AG und zur umfassenden Wahrung der Gesellschafts-, Aktionärs- und Arbeitnehmerinteressen verpflichtet sind, und andererseits der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen hat. Die unabhängige Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben durch die Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch die in § 90 Abs. 1 AktG normierte Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Angehörigkeit zu Vorstand und Aufsichtsrat gewährleistet.

Unter Berücksichtigung einer Empfehlung der EU-Kommission wurden in Österreich in § 86 Abs. 4 Z 2 AktG für börsenotierte AGs Cooling-off-Perioden für den Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat eingeführt. Nowotny beleuchtet die herrsch...

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