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AR aktuell 5, Oktober 2013, Seite 17

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013

Groß angekündigte GmbH-Reform erweist sich als kleiner, aber wesentlicher Schritt

Artur Schuschnigg

Hinter dem Titel „Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013“ (GesRÄG 2013) verbirgt sich die seit Jahren angekündigte GmbH-Reform. Sie trat mit in Kraft. Mit der Novelle sollen Gründungserleichterungen und Gründungskostensenkungen erreicht werden.

1. Einleitung

Schon für 2008 wurde von der damaligen Justizministerin Dr. Maria Berger (SPÖ) eine große GmbH-Reform mit dem Kernpunkt einer Senkung des Stammkapitals auf 10.000 Euro angekündigt. Nach langjährigen Debatten wurde von Justizministerin Dr. Beatrix Karl (ÖVP) die Regierungsvorlage in den Ministerrat eingebracht, diese unverändert als Gesetz beschlossen und am kundgemacht.

Wesentliche Punkte der Novelle sind neben der Senkung des Mindeststammkapitals die Streichung der Gründungsveröffentlichung in der Wiener Zeitung, die Senkung der Notariatsaktskosten sowie der Mindestkörperschaftsteuer.

2. Senkung des Mindeststammkapitals

Durch Änderung der in § 6 GmbHG enthaltenen Zahl „35 000“ auf „10 000“ wird erreicht, was dem Grunde nach annähernd schon europaweiter Standard ist. Das bislang höchste Mindeststammkapitalerfordernis von 35.000 Euro wird damit auf 10.000 Euro gesenkt, was einer langjährigen Forderung der Wirtschaftskammer Österreich ents...

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