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AR aktuell 5, Oktober 2013, Seite 5

Konfuzius und der Aufsichtsrat

Josef Fritz

Der Autor beleuchtet im vorliegenden Beitrag aus Sicht des Praktikers das Anforderungsprofil eines professionell agierenden Aufsichtsrats. Die dabei herausgearbeiteten Grundsätze finden sich bereits im fernöstlichen Weisheitsdenken.

1. Einleitung

Ich kann mich noch gut an die zahlreichen Aufsichtsratssitzungen, Beiratssitzungen, Hauptversammlungen und Generalversammlungen vor über 30 Jahren bei mehr als 300 Unternehmen und Organisationen aus nahezu allen Branchen erinnern. All diesen Sitzungen war gemeinsam, dass sie sehr formell abgehalten wurden und es sehr honorig zuging. Die große Zahl aller an den Aufsichtsrat herangetragenen Punkte diente der reinen Kenntnisnahme. Nur wenige waren materielle Beschlussfassungen. Dazu zählten die Klassiker wie die Genehmigung des Jahresabschlusses, Liegenschaftsan- und -verkäufe, Beteiligungstransaktionen und Prokura-Erteilungen. Liegenschafts- und Unternehmensbeteiligungsanträge kamen nur alle paar Jahre vor. Damals noch als Protokollführer hatte ich mit der häufig verwendeten Phrase „zustimmende Kenntnisnahme“ meine liebe Not und empfand diesen Ausdruck als unzutreffend: Entweder es wurde zur Kenntnis genommen oder es wurde etwas beschlossen. Z...

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