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AR aktuell 5, Oktober 2013, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Die Divergenz der Auffassungen über die Konsequenz von Unternehmensentscheidungen zwischen der Justiz und den Entscheidungsträgern in Kreditinstituten ist so hoch wie noch nie. Ursache dafür ist eine Entscheidung des OGH zur Verantwortung der Organe eines Kreditinstituts (Vorstand und Aufsichtsrat) bei einer Kreditvergabe an einen Kunden, der übrigens denselben Eigentümer hatte wie der Mehrheitseigentümer der Bank (dies dürfte dem OGH bei der rechtlichen Beurteilung nicht aufgefallen sein), mit einer mangelnden Bonität und fehlenden Sicherheiten (). Die vom höchsten Repräsentanten des Landes ursprünglich mündlich zugesagte Landeshaftung, die Basis der Kreditgewährung war, wurde später nicht gewährt.

„Losgelöst von den gesetzlichen Vorgaben des BWG und bankinternen Richtlinien missbrauchte ein Bankangestellter seine Befugnis, über das Vermögen des Bankinstitutes durch Kreditvergabe zu verfügen, jedenfalls (vorsätzlich), wenn er trotz – erkannter – mangelnder Bonität und fehlender Sicherheiten zum Zeitpunkt der Kreditschuldentstehung – also wirtschaftlich unvertretbar – Kredit gewährt.

Bei einem solchen Befugnismissbrauch eines Bankangestellten hängt der dem B...

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