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AR aktuell 3, Juni 2013, Seite 23

Der Aufsichtsrat trägt Mitverantwortung für die D&O-Versicherung der Gesellschaft

Brigitta Schwarzer

In Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und steigender Corporate-Governance- und Compliance-Anforderungen rücken die Haftung von Unternehmensorganen sowie D&O-Versicherungen zur Abfederung von Vermögensnachteilen bei Inanspruchnahme verstärkt in den Fokus des Aufsichtsrats.

1. Einleitung

Wie allgemein bekannt ist, handelt es sich bei der D&O-Versicherung um eine Großschadensversicherung, die eine Gesellschaft als Versicherungsnehmerin auf ihre Kosten abschließt, um ihre Organe und leitenden Angestellten („versicherte Personen“) vom Risiko, für Schadenersatzforderungen Dritter oder der Gesellschaft als Folge von schuldhaften Pflichtverstößen mit ihrem Privatvermögen einstehen zu müssen bzw. ungerechtfertigterweise belangt zu werden, kostenmäßig zu entlasten und dadurch auch die Gesellschaft selbst und die Bilanz zu schützen.

Aufgrund der vom Gesetz dem Aufsichtsrat zugewiesenen Aufgaben

  • der Überwachung und Kontrolle der Geschäftsleitung sowie

  • der Vertretung der Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit der Geschäftsleitung und bei der Führung von Rechtsstreitigkeiten mit Mitgliedern der Geschäftsleitung

ist die Rolle des Aufsichtsrats bei der D&O-Versicherung der Gesellschaft...

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