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AR aktuell 3, Juni 2013, Seite 5

Was bedeuten die Neuerungen im Korruptionsstrafrecht für Unternehmer, Geschäftsleiter und Aufsichtsräte?

Roland Strauss

Mit sind die Neuerungen zum österreichischen Korruptionsstrafrecht durch das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 (KorrStrÄG 2012) in Kraft getreten. Damit ist dieses Rechtsgebiet zum dritten Mal innerhalb der letzten fünf Jahre angepasst und überarbeitet worden. Aktuell werden die erneute Ausweitung des Begriffs „Amtsträger“ sowie Anpassungen des Straftatbestands „Anfüttern“ am intensivsten diskutiert. Aber welcher Einfluss und welche konkreten Auswirkungen ergeben sich durch die geänderte Rechtslage für Organe und Mitarbeiter privatwirtschaftlicher Unternehmen?

1. Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012

Ordnungsgemäße Amtsführung, Korruptionsprävention, Bestechung, verbotene Geschenkannahme oder Verantwortung von Abgeordneten sind nur einige der Schlagwörter, die regelmäßig in den Medien auftauchen und den Trend bezeugen, dass Korruption und Bestechung zunehmend in den Fokus der öffentlichen Diskussion rücken. Um hier den Entwicklungen folgen zu können, befasst sich auf internationaler Ebene die Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) mit der diesbezüglichen Gesetzgebung der Mitgliedstaaten. Im dritten Evaluierungsbericht von GRECO zur Situation in Österrei...

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