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Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Prävention von Gesellschafterstreitigkeiten
Streitigkeiten auf Eigentümer- und Gesellschafterebene machen Unternehmen häufig auch operativ handlungsunfähig und stellen Geschäftsleitung wie Aufsichtsrat vor schwierige Probleme. Entsprechende Abhilfe zur „Streitprävention“ schaffen Vereinbarungen wie Tag-along-, Drag-along- und Russian-Roulette-Klauseln, die im Konfliktfall die Eigentümerebene neu ordnen helfen, einseitig durchsetzbar und somit sehr effektiv sind. Derartige Klauseln werden nicht selten auf Vorschlag des Aufsichtsrates implementiert, dessen Mitglieder in der Regel die unterschiedlichen Gesellschafter- oder Eigentümergruppen repräsentieren.
1. Einleitung
In rund 50 % aller Unternehmen bricht zumindest einmal während ihres Bestehens ein Gesellschafterstreit aus. Die daraus resultierenden negativen Folgen reichen vom Fehlen einer operativen Führung bis hin zur gänzlichen „Lähmung“ des Unternehmens mangels Entscheidungsfindung auf Eigentümerebene. All dies führt auch zu einer stärkeren Inpflichtnahme des Aufsichtsrates als Kontrollorgan.
Eine der häufigsten Ursachen (und Lösungen [!]) von Gesellschafterstreitigkeiten sind Veränderungen in der Zusammensetzung des Gesellschafterkreises. Daher ist es kaum verwunderlich, ...