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AR aktuell 2, April 2013, Seite 11

Unternehmenskrise als strafrechtlicher Stolperstein

Christopher Schrank

In wirtschaftlich angespannten Zeiten werden nicht nur an den Vorstand, sondern auch an den Aufsichtsrat erhöhte Anforderungen gestellt. Eine Vernachlässigung dieser Pflichten kann – neben zivilrechtlichen Konsequenzen – auch (unvorhergesehene) strafrechtliche Folgen für die Mitglieder des Aufsichtsrats haben. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, was der Aufsichtsrat in der Unternehmenskrise zu beachten hat, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

1. Einleitung

Seit Beginn der Wirtschaftskrise wird zunehmend versucht, wirtschaftliche Fehler zu kriminalisieren. Neben den „üblichen Verdächtigen“ – wie Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern – geraten dabei immer öfter auch Aufsichtsratsmitglieder in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Zentrales Thema der strafrechtlichen Diskussionen sind dabei die „klassischen Wirtschaftsdelikte“, wie z. B. Untreue oder Betrug (mit Strafdrohungen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe), welche allesamt Vorsatz voraussetzen und daher in der Regel nicht ungewollt „passieren“. Hingegen ist den meisten Organmitgliedern nicht bewusst, dass auch die bloß fahrlässige Verletzung von gesellschaftsrechtlichen Pflichten strafrechtliche Kon...

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