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AR aktuell 1, Februar 2013, Seite 16

Besteuerung von Liechtenstein-Stiftungen nach dem neuen Steuerabkommen

Harald Moshammer

Spätestens mit Inkrafttreten des Schenkungsmeldegesetzes 2008 wurde die Kapitalflucht österreichischer Anleger in liechtensteinische Stiftungen stark gebremst. Während für Vermögensübertragungen an österreichische Privatstiftungen ein Steuersatz von 2,5 % zur Anwendung kommt, unterliegen Übertragungen an eine liechtensteinische Stiftung seither einer Besteuerung in der Höhe von 25 %. Durch das neue Steuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein könnte die liechtensteinische Stiftung jedoch wieder an Attraktivität gewinnen, wie im nachfolgenden Beitrag gezeigt wird.

1. Vermögensübertragung an eine (intransparente) liechtensteinische Stiftung

1.1. Bisherige Rechtslage

Nach dem Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) unterliegen unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder an damit vergleichbare Vermögensmassen der Stiftungseingangsbesteuerung in Österreich. Liechtensteinische Stiftungen, welchen für steuerliche Zwecke aus österreichischer Perspektive Vermögen und Einkünfte zugerechnet werden können (nachfolgend: intransparente liechtensteinische Stiftungen), sind nach herrschender Ansicht unter diesen Tatbestand zu subsumieren und fallen damit in den Anwendungsbereich des StiftEG.

Wie bereits einleitend ...

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