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AR aktuell 1, Februar 2013, Seite 2

Ein „wirklich kritischer Aufsichtsrat“ wird benötigt, kein „Abnickverein“

Thomas Zottl

Rechtsanwalt Dr. Thomas Zottl im Gespräch über die Hauptversammlung als Höhepunkt des juristischen Geschäftsjahres, über gesetzliche Regeln für den Aufsichtsrat ohne rechtliche Konsequenzen, über den bedauerlichen Verlust an Spontanität bei der Wahl von Aufsichtsräten und über die allzu große Nähe der meisten Aufsichtsräte zum Großaktionär.

Kurzbiografie


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Rechtsanwalt Dr. Thomas Zottl ist Tiroler des Jahrgangs 1961. Er hat in Innsbruck Rechts- und Wirtschaftswissenschaften studiert. Er war Assistenzprofessor am Institut für Zivil- und Vertragsrecht der Universität Innsbruck. 1992 wurde er zur Anwaltschaft zugelassen. Zottl ist Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Wien, zuständig für die Bereiche Gesellschaftsrecht/M&A und Immobilienwirtschaftsrecht.

Kommenda:Das Jahr 2012 war, was große Kapitalmarkttransaktionen betrifft, sehr ruhig. Hat sich das auch auf den Ablauf der Hauptversammlungen ausgewirkt?

Zottl: Ganz klar: Ja. Weil Kapitalmarkttransaktionen immer bedeuten, dass vorher in der Hauptversammlung ein Beschluss gefasst werden muss, der von Bedeutung ist: zum Beispiel ein Kapitalerhöhungsbeschluss, ein Verschmelzungsbeschluss, ein Kapitalherabsetzungsbeschluss oder eine Än...

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