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Editorial
In Deutschland hat sich angesichts der Probleme mit dem Flughafen Berlin und anderen öffentlichen Bauten eine intensive Diskussion über die Ausübung von Aufsichtsratsmandaten durch Politiker ergeben. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit Politiker für Aufsichtsratsmandate qualifiziert sind und auch über die erforderliche Zeit für die Ausübung des Mandates verfügen. Angesichts der vorliegenden Ergebnisse würde sich an und für sich jede Diskussion erübrigen.
Für Österreich behauptet die Politik, sie hätte das Problem längst dadurch gelöst, dass es Bundes-, Landes- und Gemeindepolitikern/-innen nicht erlaubt ist, Aufsichtsratsfunktionen auszuüben. Was die Politik allerdings verschweigt, ist, dass sie nicht auf ihr „Nominierungsrecht“ für Aufsichtsratsmandate, Vorstandsmandate und Geschäftsführungsmandate in Unternehmen oder Institutionen mit öffentlichem Einfluss verzichtet hat. Das wohl beste Beispiel dafür ist die Art und Weise, wie Vorstandsmandate und Aufsichtsratsmandate in jenen Kreditinstituten besetzt wurden, deren Aktionär die Republik Österreich wurde.
Worin dieses „Nominierungsrecht“ begründet ist, ist nicht nachvollziehbar. Die politischen Parteien nehmen für sich jenseits d...