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AR aktuell 5, Oktober 2012, Seite 8

Identität und persönliche Daten des Aktionärs – Möglichkeiten und Grenzen der Geheimhaltung

Heinrich Foglar-Deinhardstein

In einem bis an den OGH herangetragenen Firmenbuchverfahren wurde in kreativer Weise versucht, Informationen über die Aktionäre einer Europäischen Aktiengesellschaft vor der Offenlegung im Firmenbuch und damit vor dem Einblick der Öffentlichkeit zu schützen. Im Ergebnis war diesem Versuch der antragstellenden Gesellschaft nur ein Teilerfolg beschieden.

1. Einleitung: Spannungsfeld zwischen Schutz der Privatsphäre und Informationsrecht der Öffentlichkeit

Zum Schutz ihrer Privatsphäre haben Anteilsinhaber in Kapitalgesellschaften gelegentlich ein gewisses Interesse, dass entweder ihre Beteiligung an der jeweiligen Gesellschaft als solche oder zumindest zusätzliche Detailinformationen, die über den bloßen Umstand der Beteiligung an sich hinausgehen, nicht öffentlich bekannt sind.

Zum Schutz ihrer Privatsphäre haben Anteilsinhaber in Kapitalgesellschaften gelegentlich ein gewisses Interesse, dass entweder ihre Beteiligung an der jeweiligen Gesellschaft als solche oder zumindest zusätzliche Detailinformationen, die über den bloßen Umstand der Beteiligung an sich hinausgehen, nicht öffentlich bekannt sind. Dieses – grundsätzlich legitime – Interesse steht in einem Spannungsverhältnis zu den...

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