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AR aktuell 4, August 2012, Seite 26

Jährliche Wiederwahl

Helmut Kern

„Ob das eine gute Idee ist?“, frage ich meinen Freund und Kollegen P. um seine Meinung. „Jährliche Wiederwahl aller Vorstände und Aufsichtsräte?“ P. zuckt nur leicht resigniert mit den Schultern. Auch ihn hat die durchaus emotionale Debatte im Umfeld unserer letzten Sitzung um dieses Thema berührt. „Als ob wir nichts Wichtigeres zu tun hätten!“ Doch worum geht es eigentlich?

1. Viel Lärm um ... wenig

Der seit 2010 in Kraft getretene UK Corporate Governance Code (der den berühmten „Combined Code“ ersetzt hat), sieht vor, dass sich in den 350 größten börsenotierten Unternehmen im Großbritannien („FTSE 350“) die directors der jährlichen Wiederwahl stellen sollen: „All directors of FTSE 350 companies should be subject to annual election by shareholders“ (B.7.1 des UK Corporate Governance Code). Und zwar sowohl executive directors, also Vorstände, wie auch non-executive directors, also Aufsichtsräte.

Weißt du“, meint P., „bei den Aufsichtsräten kann ich das ja noch verstehen. Aber wie soll ein Vorstand ein Unternehmen führen, wenn er vor Augen hat, dass ihn möglicherweise kurzfristig denkende Aktionäre abwählen? Wie kann man da unpopuläre, aber notwendige Maßnahmen durchziehen?“ Ich st...

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