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AR aktuell 4, August 2012, Seite 5

Die stiftungsrechtliche Rechtsprechung des OGH in den Jahren 2009 bis 2011

Johannes Gruber

Der vorliegende Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die zu diversen Rechtsfragen der Privatstiftung ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidungen der letzten Jahre und fasst diese thematisch geordnet zusammen.

1. Gründung der Privatstiftung

Stiftungserklärung: Das PSG unterscheidet zwischen der „Stiftungsurkunde“ und der „Stiftungszusatzurkunde“ und fasst beide unter dem Begriff „Stiftungserklärung“ zusammen (§ 10 PSG). Jede Privatstiftung muss über eine Stiftungsurkunde verfügen, die einen zwingenden Mindestinhalt hat und dem Firmenbuch vorzulegen ist. Die Stiftungsurkunde kann „als Verfassung, die Stiftungszusatzurkunde als Ausführungsgesetz“ der Stiftung bezeichnet werden. Letztere ist dem Firmenbuchgericht „nicht einmal vorzulegen“ (§ 12 PSG) ().

Weiterer Stifter: Einer bereits bestehenden Privatstiftung kann keine weitere Person als Stifter beitreten. Aus § 9 PSG ist abzuleiten, dass der Gesetzgeber die Person des Stifters bei Errichtung der Stiftung „ein für alle Mal klarstellen“ wollte. Der Stifter kann daher nicht auf seine Stifterstellung verzichten. Diese Rechtsprechung deckt sich mit der in der Literatur überwiegend vertretenen Auffassung (

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