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AR aktuell 3, Juni 2012, Seite 12

Ausschluss vom Fremdkapitalzinsenabzug bei Konzernerwerben verfassungskonform!

VfGH hat Missbrauchsbestimmung des § 11 Abs. 1 Z 4 KStG bestätigt

Gerald Moser

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011), BGBl. I Nr. 111/2010, wurde die Neuregelung des § 11 Abs. 1 Z 4 KStG eingeführt, dass ab Fremdkapitalzinsen in Zusammenhang mit Beteiligungserwerben im Konzern nicht mehr abzugsfähig sind. Dies gilt auch für „Altverbindlichkeiten“, die vor dem eingegangen wurden. In zahlreichen literarischen Beiträgen wurden verfassungsrechtliche Bedenken geäußert: Ein Fall zu diesem Themenkreis wurde nunmehr vom VfGH entschieden, dieser hat allerdings die Regelung als in der Änderungskompetenz des Steuergesetzgebers stehend und somit als verfassungskonform bestätigt.

1. Die der Beschwerde zugrunde liegende Gesetzesbestimmung

Mit dem BBG 2011 wurde die im Gesetz vorgesehene Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen beim Erwerb von Kapitalanteilen im Sinne des § 10 KStG ausgeschlossen, sofern

  • die Anteile kein Betriebsvermögen darstellen;

  • die Anteile unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. von einem beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter erworben worden sind;

  • Kapitalerhöhungen oder Zuschüsse in Zusammenhang mit einem vorgenannten konzerninternen Erwerb stehen.

Aufwendungen sind nach allgemeinen steuerrechtlichen Bestimmungen dann nicht als Betriebs...

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