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AR aktuell 3, Juni 2012, Seite 5

Wirkungsanalyse des Abkommens mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt

Leo W. Chini

Die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben am in Bern einen Staatsvertrag unterzeichnet, der nun auch vom Schweizer Parlament beschlossen wurde. Der vorliegende Beitrag betrachtet anhand eines Berechnungsbeispiels die Folgen dieses Steuerabkommens.

1. Ausgangssituation

Inhalt und Zweck sind in Teil 1 Art. 1 des Abkommens wie folgt geregelt:

Art. 1 Inhalt und Zweck

1.

Mit diesem Abkommen soll durch bilaterale Zusammenarbeit der Vertragsstaaten die effektive Besteuerung der betroffenen Personen in der Republik Österreich sichergestellt werden. Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass die in diesem Abkommen vereinbarte bilaterale Zusammenarbeit in ihrer Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkommt.

2.

Zu diesem Zweck vereinbaren die Vertragsstaaten eine bilaterale Zusammenarbeit, die im Kern folgende Elemente enthält:

a)

Vermögenswerte bei einer schweizerischen Zahlstelle von in der Republik Österreich ansässigen betroffenen Personen werden auf der Grundlage dieses Abkommens nachversteuert;

b)

auf Erträgen und Gewinnen aus Vermögenswerten bei einer schweizerischen Zahlstelle wird von in der Republik Österreich ansäss...

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