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AR aktuell 3, Juni 2012, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Die Rechtsstreitigkeiten betreffend Stiftungen nehmen bedauerlicherweise deutlich zu. Primäre Zielgruppe dieser Auseinandersetzungen sind die Stiftungsvorstände, denen es immer weniger gelingt, ihre Aufgaben entsprechend den Zielsetzungen der Stifter und/oder der Begünstigten zu erfüllen.

Die Loslösung des Stiftungsvermögens vom Stifter führt vielfach nicht zu den erwarteten Ergebnissen. Das liegt einerseits daran, dass sich die Vorstellungen der Stifter im Zeitablauf ändern, und andererseits daran, dass die Anforderungen, die an die Stiftungsvorstände gestellt werden, von diesen oft völlig unterschätzt werden. Es ist wohl ein deutlicher Unterschied, ob man eine beratende Tätigkeit ausübt oder Entscheidungsverantwortung über ein beachtliches Stiftungsvermögen zu übernehmen hat. Vielfach wurde auch diese Verantwortung nicht ausreichend wahrgenommen.

Um die Problemintensität noch zu steigern, wird bei Entscheidungskonflikten oft die Kompetenz auf die Firmenbuchgerichte übertragen. Diese werden dann gezwungen, Entscheidungen zu treffen, für die sie weder ausgebildet sind noch über die erforderlichen Informationen verfügen. Wie soll ein Firmenbuchrichter/eine Firmenbuchrichterin eine qua...

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