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Die neue Immobilienbesteuerung ab 1. 4. 2012
Wertzuwächse im Immobilienbereich nun umfassend steuerpflichtig
Die systematisch umfangreichsten Änderungen infolge des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 (1. StabG 2012) sind im Immobilienbereich vorgesehen. Durch die Abschaffung der Spekulationsfrist sind in Hinkunft im Privatbereich grundsätzlich sämtliche Immobilienveräußerungen steuerpflichtig, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, ist in Hinkunft auch der Wertzuwachs von Grund und Boden im Veräußerungsfall steuerpflichtig. Allerdings ist – analog zur Vermögenszuwachsbesteuerung im Wertpapier- und Derivatbereich – grundsätzlich ein linearer Sondersteuersatz von 25 % vorgesehen.
1. Steuerliche Rahmenbedingungen der Immobilienbesteuerung
Nicht verändert wird gegenüber der bisherigen Rechtslage der Steuergegenstand, nämlich Grundstücke und andere Rechte, die den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. Maßgeblich für das zeitliche Entstehen der Steuerpflicht ist weiterhin das Verpflichtungsgeschäft. Die Einkünfte sind systematisch für außerbetriebliche Einkünfte auch nach dem zu dem Zeitpunkt zu erfassen, wenn sie realisiert werden, also im Regelfall mit der Veräußerung der Immobilie.
Unentgeltliche Über...