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AR aktuell 6, Dezember 2011, Seite 30

Literaturrundschau

Michael Barnert

Beratungsverträge mit Mitgliedern des Stiftungsbeirats: kommt es zu einer analogen Anwendung des § 95 Abs. 5 Z 12 AKTG auf Privatstiftungen?

Durch das GesRÄG 2005 (BGBl. I Nr. 59/2005) normierte der Gesetzgeber unter anderem in § 95 Abs. 5 Z 12 AktG eine Genehmigungspflicht für Geschäfte zwischen Aktiengesellschaften und deren Aufsichtsräten für Beratungsverträge, soweit sie außerhalb der gewöhnlichen Aufsichtsratstätigkeit liegende Leistungen betreffen. Wie die Gesetzesmaterialien ausführen, waren Ausgangspunkt für diese Regelung sowohl Regel 49 des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) als auch § 114 Abs. 1 dAktG. In seinem Beitrag in PSR 2011, 104 geht Peter Melicharek auf die Frage ein, ob diese aktienrechtliche Vorschrift „doppelt analog“ auf Beiratsmitglieder einer Privatstiftung angewendet werden müsse.

Die aufgeworfene Frage wird anhand einer Entscheidung des OLG Wien vom , 28 R 98/11d, besprochen. Im Ausgangssachverhalt war ein Rechtsanwalt von einer Privatstiftung gemäß § 27 Abs. 2 PSG beauftragt worden, die gerichtliche Abberufung eines Mitglieds des aufsichtsratsähnlichen Beirats aus wichtigem Grund vorzunehmen. In weiterer Folge wurde dieser Rechtsanwalt vom hierzu befugten Vorstand als weiter...

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