Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerbefreiung von Aufsichtsräten unionsrechtskonform?
Mit Mitteilung vom hat die EU-Kommission die Niederlande förmlich dazu aufgefordert, die nationalen Vorschriften hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Aufsichtsräten in Einklang mit dem Unionsrecht zu bringen. In den Niederlanden müssen sich Aufsichtsräte umsatzsteuerlich nicht registrieren lassen, sofern sie in nicht mehr als vier Aufsichtsräten tätig sind. Nach Auffassung der EU-Kommission qualifiziert sich die Tätigkeit von Aufsichtsräten unabhängig vom Ausmaß der Tätigkeit jedenfalls als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit.
1. Zur Rechtslage in Österreich
Ein Vergleich mit der österreichischen Situation zeigt, dass auch Österreich die Tätigkeiten eines Aufsichtsrates von der Umsatzsteuer befreit: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. b UStG sind „Vergütungen jeder Art einschließlich der Reisekostenersätze, die an Mitglieder des Aufsichtsrates, Verwaltungsrates oder andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen für diese Funktion gewährt werden“, (unecht) steuerbefreit. Anders als in den Niederlanden gilt diese Umsatzsteuerbefreiung unabhängig davon, in wie vielen Aufsichtsräten die betreffende Person Mitglied ist.
2. Prüfung der Vereinbarkeit mit Unionsrecht
In Hinblick auf die an die ...