Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausschluss eines Wohnungseigentümers
immo aktuell 2023/18
S. 102§ 36 Abs 1 Z 1 WEG
Für die Ausschließung eines Wohnungseigentümers wegen Nichterfüllung von Pflichten aus der Gemeinschaft, insb durch Nichtleistung ihm obliegender Zahlungen, genügt der objektive Verzug. Zahlt der beklagte Wohnungseigentümer bis zum Schluss der Verhandlung, so ist die Klage – im Gegensatz zu § 33 Abs 2 und 3 MRG – auch dann abzuweisen, wenn ihn ein grobes Verschulden am Rückstand trifft.
Sachverhalt: [1] Gegenstand des Verfahrens ist die auf § 36 WEG gestützte Klage der Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer, die Beklagten aus der Wohnungseigentumsgemeinschaft auszuschließen. Die Erstbeklagte ist Wohnungseigentümerin zweier Wohnungen und einer Werkstätte, bei der eine Eigentümerpartnerschaft mit dem Zweitbeklagten besteht.
[2] Das Erstgericht gab der Klage statt.
[3] Die Beklagten seien Eigentümerpartner, der von einem Partner verwirklichte Ausschließungsgrund führe daher zum Ausschluss beider.
[4] Die Erstbeklagte habe auf die für die Eigentümergemeinschaft geführten Betriebskosten und Rücklagenkonten keine Zahlungen geleistet.
Allfällige Zahlungen auf ein anderes Konto und auf Rücklagensparbücher seien nicht schuldbefreiend gewesen. Zum Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung habe di...