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AR aktuell 4, August 2011, Seite 24

Wann sind Bilanzfehler strafbar?

Gedanken eines Sachverständigen über legale und illegale Fehler

Erich Wolf

„Glaube nur Bilanzen, wenn du sie selbst gefälscht hast.“ – Aber nicht jeder Bilanzfehler stellt ein strafrechtliches Delikt dar, wenngleich der Justiz ein enormes strafrechtliches Instrumentarium zur Verfügung steht. Das klassische Bilanzdelikt in den gesellschaftsrechtlichen Normen steht neben dem Betrugs- und dem Untreuetatbestand im StGB oder dem Tatbestand „grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“ im Insolvenzrecht. Der folgende Beitrag beleuchtet, wo die Grenzen zwischen Strafbarkeit und Straffreiheit liegen.

1. Einführung

Die spektakulären österreichischen Bilanzaffären bei BAWAG, Meinl, Hypo Alpe-Adria-Bank oder Immofinanz verursachen extreme Berge von gerichtlichen Akten, welche voraussichtlich erst Jahrzehnte nach der Entdeckung der Bilanzskandale vollständig verarbeitet werden können. Die Arbeit der Justizbehörden wird noch Jahrzehnte später an die in den letzten beiden Jahren tobende Finanzkrise erinnern. Die Bilanzskandale erschüttern naturgemäß das Vertrauen in die von den Wirtschaftsprüfern testierten Jahresabschlüsse. Aber nicht jeder Fehler in einer Bilanz führt auch zu einem strafrechtlichen Delikt, ebenso wie nicht jeder Verkehrsunfall auf ein schuldh...

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