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AR aktuell 4, August 2011, Seite 20

M&A: Share Deal und Asset Deal aus verkehrsteuerlicher Sicht und Haftung des Erwerbers für Abgabenschulden

Gerald Moser

Im Rahmen des Unternehmenserwerbs stehen den Parteien zwei grundsätzliche Transaktionstypen zur Verfügung: der Share Deal bzw. der Asset Deal. Neben zivilrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragen bestehen zwischen den beiden Erwerbstypen wesentliche steuerrechtliche Unterschiede, welche in der Folge aus verkehrsteuerlicher Sicht systematisch dargestellt werden. In eine Entscheidungsfindung sind auch unterschiedliche Haftungsregelungen für Abgabenschulden durch den Erwerber einzubeziehen.

1. Verkehrsteuern

In einem früheren Beitrag wurden bereits ertragsteuerliche Fragen des Asset Deals bzw. des Share Deals dargestellt. Nunmehr sollen Verkehrsteuerfragen und die Haftungsthematik für Abgabenschulden des Veräußerers durch den Käufer behandelt werden.

1.1. Umsatzsteuer

1.1.1. Share Deal

Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder an Personengesellschaften ist umsatzsteuerbar, soweit der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ist und diesen Verkaufsvorgang im Rahmen seines Unternehmens im Inland ausführt. Folgende Veräußerungsvorgänge sind jedoch in der Folge (unecht) umsatzsteuerbefreit:

  • Umsätze mit Wertpapieren;

  • Umsätze mit Gesellschaftsanteilen.

Somit ist der Share Deal une...

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