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AR aktuell 3, Juni 2011, Seite 28

Literaturrundschau

Michael Barnert

Reformüberlegungen zum Bilanz-Strafrecht

Im Hinblick auf geplante Reformen des Bilanzstrafrechts gibt Fritz Zeder in seinem Beitrag in RdW 2011, 191 einen Überblick über die geltende Rechtslage und erstattet Vorschläge für eine allfällige Reform.

Im ersten Teil seiner Abhandlung stellt Zeder zunächst die geltende Rechtslage dar und weist darauf hin, dass sich der Begriff der „Bilanzfälschung“ auch auf sonstige Mitteilungen über eine Gesellschaft betreffende Umstände bezieht. Entsprechende Tatbestände sind für die verschiedenen Gesellschaftsformen in den jeweiligen Spezialgesetzen vorgesehen, so insbesondere auch in § 255 AktG und in § 122 GmbHG. Der Autor verweist auf die Tatsache, dass es in der Praxis nur relativ selten zu Verurteilungen nach diesen Tatbeständen komme, wobei dabei zu berücksichtigen sei, dass bei gleichzeitiger Verurteilung wegen eines mit höherer Strafe bedrohten Delikts entsprechende Verurteilungen nicht in der Statistik aufscheinen würden.

Anhand von § 255 AktG stellt Zeder in der Folge den typischen Deliktsaufbau der Bilanzfälschungstatbestände dar. Im Hinblick auf die Tatsache, dass als Täter lediglich Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats sowie Beauftragte und Abwickler in Frage k...

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