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AR aktuell 3, Juni 2011, Seite 11

Eine Konsequenz der Finanzkrise: die neuen ESAs

Armin J. Kammel

Mit sind die sogenannten European Supervisory Authorities (ESAs) realisiert worden, die die mikroprudentielle Aufsicht über Banken, Versicherungen sowie den Wertpapierbereich übernehmen sollen, während sich das European Systemic Risk Board (ESRB) makroprudentiellen Aspekten widmet. Bemerkenswert sind die weitreichenden, nicht nur auf Ausnahmesituationen eingeschränkten Eingriffsrechte der ESAs.

1. Einleitung

Die Finanzkrise machte 2008 zu einem „Wendejahr“, auch aufsichtsrechtlich, denn im November 2008 wurde beim Washingtoner G-20-Gipfel eine Einigung darüber erzielt, die Wurzeln und Schwachstellen des internationalen Finanzsystems zu identifizieren und die Regulierung der Finanzmärkte zu verbessern. Das reflektiert die Erkenntnis, dass internationalen Finanzaktivitäten bloß limitierte und divergierende nationale Aufsichtsmechanismen gegenüberstehen.

Die europäische Reaktion darauf war die Mitteilung „Driving European Recovery“ der Europäischen Kommission, eine umfassende Reform der Finanzmarktregulierung in der EU vorzunehmen. Die Tatsache, dass sich rund 60 Behörden diverser Aufsichtsmodelle der Finanzmarktregulierung in den Mitgliedstaaten widmeten, unterstreicht trotz Tendenz z...

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