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AR aktuell 2, April 2011, Seite 28

BAWAG – haften die früheren Vorstandsmitglieder?

Johannes Peter Gruber

Die BAWAG hat im Herbst 2006 ihre früheren Vorstandsmitglieder auf Zahlung von 10 Mio. Euro geklagt. Man wollte damit vermutlich – zumindest auch – in der Öffentlichkeit Sympathien sammeln und sich von der bisherigen Unternehmensleitung distanzieren. Aber Gerichtsverfahren dauern lange und geraten relativ schnell in Vergessenheit: Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat inzwischen die Klage der BAWAG bereits zum zweiten Mal wegen Unschlüssigkeit abgewiesen. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat beide Entscheidungen wieder aufgehoben. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof (OGH) – nicht sehr überzeugend – erklärt, wie weiter vorzugehen ist. Das HG Wien muss den nächsten, dritten Anlauf versuchen.

1. Sachverhalt

1.1. Die frühere BAWAG hatte bis zum Jahr 2005 rund 240 Mio. Euro aufgrund von (nicht näher beschriebenen) „Spekulationsverlusten vorangegangener Jahre“ verloren. Um diesen Verlust zu beseitigen, hat der damalige Vorstand – vereinfacht dargestellt – folgende Konstruktion gewählt:

Die frühere BAWAG übertrug im Herbst 2005 ihren Bankbetrieb (zusammen mit den Verlusten) der neuen BAWAG P.S.K. Danach verkaufte sie dieser Gesellschaft Wertpapiere zum „wahren Wert“ von 670 Mio. Euro. Die...

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