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Die Eckpunkte des Stabilitätsabgabegesetzes
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt, die mit in Kraft getreten ist. Im Folgenden soll ein Überblick über die wesentlichen Eckpunkte dieser neuen Abgabe gegeben werden.
1. Steuergegenstand und Abgabeschuldner
Gegenstand der Stabilitätsabgabe ist der Betrieb eines Kreditinstituts.
Gegenstand der Stabilitätsabgabe ist der Betrieb eines Kreditinstituts, wobei als Kreditinstitut jene Einrichtungen gelten, die über eine Konzession nach dem Bankwesengesetz (BWG) verfügen (§ 1 StabAbgG). Zusätzlich unterliegen auch die Zweigstellen von Kreditinstituten aus der EU/aus dem EWR, die nach dem BWG berechtigt sind, in Österreich ohne österreichische Bankenkonzession ihre Dienstleistungen zu erbringen, der Stabilitätsabgabe. Als Kreditinstitut gilt dabei die Zweigstelle der ausländischen Bank und nicht die ausländische Bank selbst. Mitarbeitervorsorgekassen nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) verfügen ebenfalls über eine Konzession nach dem BWG, sind aber explizit von der Stabilitätsabgabe ausgenommen. Sonstige Institute des Finanzmarktes sind von der Stabilitätsabgabe nicht erfasst.
Abgabeschuldner für die Stabilitätsabgabe ist das Kreditinst...