Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AR aktuell 2, April 2011, Seite 23

Die Eckpunkte des Stabilitätsabgabegesetzes

Edeltraud Lachmayer

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt, die mit in Kraft getreten ist. Im Folgenden soll ein Überblick über die wesentlichen Eckpunkte dieser neuen Abgabe gegeben werden.

1. Steuergegenstand und Abgabeschuldner

Gegenstand der Stabilitätsabgabe ist der Betrieb eines Kreditinstituts.

Gegenstand der Stabilitätsabgabe ist der Betrieb eines Kreditinstituts, wobei als Kreditinstitut jene Einrichtungen gelten, die über eine Konzession nach dem Bankwesengesetz (BWG) verfügen (§ 1 StabAbgG). Zusätzlich unterliegen auch die Zweigstellen von Kreditinstituten aus der EU/aus dem EWR, die nach dem BWG berechtigt sind, in Österreich ohne österreichische Bankenkonzession ihre Dienstleistungen zu erbringen, der Stabilitätsabgabe. Als Kreditinstitut gilt dabei die Zweigstelle der ausländischen Bank und nicht die ausländische Bank selbst. Mitarbeitervorsorgekassen nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) verfügen ebenfalls über eine Konzession nach dem BWG, sind aber explizit von der Stabilitätsabgabe ausgenommen. Sonstige Institute des Finanzmarktes sind von der Stabilitätsabgabe nicht erfasst.

Abgabeschuldner für die Stabilitätsabgabe ist das Kreditinst...

Daten werden geladen...