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Latente Steuern in UGB und IFRS – die große „Unbekannte“ in der Rechnungslegung
In den letzten Jahren waren und sind Konzerne oftmals mit (hohen) Verlusten konfrontiert bzw. sind aufgrund steuerlicher Sonderbestimmungen steuerliche Wertansätze geringer als unternehmensrechtliche bzw. sind steuerliche Aufwendungen nur zeitversetzt abzugsfähig. Damit in Zusammenhang steht die Frage, ob im UGB vom Aktivierungswahlrecht für latente Steuern Gebrauch gemacht wird. Im Gegensatz zu den IFRS ist im UGB ein Ansatz latenter Steuern für Verlustvorträge (wohl aber für andere aktive latente Steuern) nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig. In den IFRS und nunmehr im deutschen HGB besteht hingegen grundsätzlich Aktivierungspflicht. Die in Deutschland bereits institutionalisierte „Bilanzpolizei“ (deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung) hat im Bereich der latenten Steuern über 10 % aller Beanstandungen ermittelt, deren Höhe nennenswerte Prozentsätze der Bilanzsumme erreicht. Es ist daher im Lichte dessen geboten, sich mit dem Thema der latenten Steuern im Einzel- und Konzernabschluss eingehender zu beschäftigen.
1. Problem der Darstellung des Steueraufwandes in den UGB-Jahresabschlüssen
In einer nach UGB erstellten G&V-Rechnung besteht oftmals kein sinnvoller Zusammenhang zwischen Bilan...