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AR aktuell 6, Dezember 2010, Seite 18

Bilanzlesen und Bilanzanalyse für den Aufsichtsrat

Klaus Hirschler

Das Wissen um die Inhalte des Jahresabschlusses und deren Auswirkungen auf Kennzahlen des Jahresabschlusses ist auch für Aufsichtsräte mittlerweile eine unverzichtbare Fähigkeit. Nicht nur, weil es letztlich der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft ist, der den Jahresabschluss gemäß § 96 Abs. 4 AktG feststellt, sondern auch weil viele betriebswirtschaftliche Folgen mit dem Zahlenmaterial, das sich aus dem Jahresabschluss ergibt, verknüpft sind, man denke nur an die an das EBIT geknüpfte variable Vergütung eines Gesellschaftsorgans. Wenngleich der Titel des Beitrages sich namentlich auf die Begriffe „Bilanzlesen und Bilanzanalyse“ beschränkt, sind damit doch immer „Jahresabschlusslesen und Jahresabschlussanalyse“ gemeint, die insoweit sperrigeren Begriffe „Jahresabschlusslesen und Jahresabschlussanalyse“ werden allerdings traditionell in der Literatur und in der facheinschlägigen „Umgangssprache“ nicht verwendet und synonym durch „Bilanzlesen und Bilanzanalyse“ ersetzt.

1. Bilanzlesen – Versuch einer Inhaltsabgrenzung

Zunächst ist im Zusammenhang mit dem Begriff „Bilanzlesen“ die Frage zu klären, was inhaltlich in einem Jahresabschluss zahlenmäßig abgebildet wird. Entsprechend der Bestimmung des § 196 Abs. 1 UGB ha...

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