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Die Rolle der neuen Medien bei Aufsichtsratsbeschlüssen
Neue Medien sind für die Beschlussfassung des Aufsichtsrats unter mehreren Aspekten von Bedeutung. So können mit Hilfe der neuen Medien Aufsichtsräte unabhängig von ihrem aktuellen Aufenthaltsort (und somit ohne zeitaufwendige Reisen) um ihre Meinung gefragt werden, in Aufsichtsratssitzungen können sie etwa über eine Videokonferenz hinzugeschaltet werden. Der mitunter komfortable Einsatz dieser Medien wirft jedoch aus juristischer Sicht mehrere Probleme auf. Zwei Fragestellungen soll im Folgenden kurz nachgegangen werden: Können Beschlüsse unter Einbeziehung neuer Medien gefasst werden, ohne dass eine Sitzung mit körperlicher Anwesenheit der Aufsichtsratsmitglieder stattfindet? Können einzelne Aufsichtsratsmitglieder bei Beschlussfassungen in Präsenzsitzungen ihre Stimme auf elektronischem Weg abgeben und daher auch ohne körperliche Anwesenheit die Willensbildung im Aufsichtsrat mittragen?
1. Beschlüsse ohne Sitzungen
1.1. Zulässigkeit
Nach der gesetzlichen Systematik stellt die mündliche Beschlussfassung den Regelfall dar. Das bedeutet, dass der Aufsichtsrat grundsätzlich seine Beschlüsse in einer Sitzung zu fassen hat. § 92 Abs. 3 AktG stellt jedoch klar, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Beschlussfassungen ohne Sitzungen möglich