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AR aktuell 5, Oktober 2010, Seite 29

Literaturrundschau

Die Leitungsverantwortung des Vorstands im Konzern

Michael Barnert

In seinem Beitrag in ecolex 2010, 358 behandelt Christian Feltl die rechtliche Stellung von Vorständen von herrschenden sowie von beherrschten AGs im Konzern. Feltl geht davon aus, dass der Vorstand eines herrschenden Unternehmens über einen weiten Ermessensspielraum hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der zentralen Leitungsstrukturen verfügt. Insbesondere stehe es ihm frei, eine zentrale oder dezentrale Konzernorganisation zu wählen und im Laufe der Zeit auch von der einen in die andere Organisationsform zu wechseln. Feltl spricht in diesem Zusammenhang von einer „konzernrechtlichen Business Judgment Rule“. Auch bei einer dezentralen Organisation obliegen dem Vorstand aber konzernbezogene Leitungspflichten, die über die Leitungsverantwortlichkeit im Einheitsunternehmen hinausgehen. Den Vorstand einer herrschenden Gesellschaft trifft eine konzernbezogene Führungsverantwortung und damit die Pflicht zur ordnungemäßen Geschäftsführung der Obergesellschaft. Überwacht er dabei Tochterunternehmen schlecht, verletzt er seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung der Obergesellschaft.

Feltl betont, dass die Planungs- und Steuerungsverantwortung vom Vorstand des herrschenden Unte...

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